Hochwasserschutzkonzept Berkel – ein teuer “Spaß”

 

Donnerstag 19 Januar 2012

Heute am 19.1.2012 ist in der Münsterlandzeitung nachzulesen, dass die Firma Steinbach möglicherweise bald mit ihrer Baumaßnahme an der Burgstraße beginnen kann. Monatelang waren nur die Hinweisschilder dort zu lesen, dass sich etwas tun soll. Warum sich nichts tat, ist eigentlich seit längerem bekannt und wird nun ein ganz teurer “Spaß”.  Nicht nur für die Firma Steinbach, sondern auch für viele andere Anlieger.

Dadurch, dass die Bezirskregierung in Münster Ende Oktober 2010 vorläufig für die Berkel ein neues Überschwemmungsgebiet festlegte, entstand für alle Grundstücke, die davon betroffen sind, ein Bauverbot. Insbesondere betroffen sind die Anlieger direkt an der Berkel, jedoch auch solche Grundstückseigentümer, die zum Beispiel “An de Bleeke” oder an der “Timpenweide” wohnen. Unbebaute Grundstücke können aktuell nicht mehr bebaut werden. Bebaute Grundstücke sind nicht mehr erweiterbart werden. Damit verlieren quasi alle betroffenen Grundstücke auch an Wert.

Aber, wie so oft, gibt es von der Grundregel auch Ausnahmen. Und die hat nun die Firma Steinbach – man muss wohl sagen – nutzen müssen. Denn auch in einem Überschwemmungsgebiet kann man bauen, wenn man von der zuständigen “unteren Wasserbehörde”, das ist hier der Kreis Borken, eine Ausnahmegenehmigung erhält. Das hat die Firma Steinbach geschafft. Allerdings musste sie sich verpflichten, an den Kreis Borken als untere Wasserbehörde dem Vernehmen nach einen namhaften 6-stelligen Euro-Betrag zu zahlen. Der soll dazu genutzt werden, an der Berkel in Richtung Gescher sog. Retensionsflächen zu erwerben bzw herzurichten, damit das Hochwasser, welches sonst das Betriebsgelände von Steinbach hätte fluten können, schon vor Erreichen der Stadtlohner Ortsgrenze abgefangen werden kann.

Was für die Firma Steinbach gilt, gilt damit auch für alle anderen betroffenen Grundstückseigentümer im Überschwemmungsgebiet. Gegen Zahlung eines Betrages “X” besteht die Möglichkeit,  eine Ausnahmegenehmigung für eine bauliche Nutzung des Grundstücks zu bekommen. Der Geldbetrag ist  vom Kreis Borken  zweckgebunden einzusetzen. Und diese Regelung gilt solange, bis die Stadt Stadtlohn das in Arbeit befindliche Hochwasserschutzkonzept umgesetzt hat. Das kann noch einige Jahre dauern.

Ist das Hochwasserschutzkonzept dann umgesetzt, hebt die Bezirksregierung die Verordnung über das Überschwemmungsgebiet der Berkel auf. Die betroffenen Grundstücke sind danach frei wieder bebaubar. Eine Ablösezahlung braucht  nicht mehr geleistet werden.

Wie der Presse heute zu entnehmen ist, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die Zahlung der Firma Steinbach nicht die letzte ist, die sie zu tätigen hat. Das betrifft dann auch alle anderen Berkelanlieger. Denn die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzepts kostet Geld. Es müssen Dämme gebaut werden, Hochwasserschutzmauern gebaut werden, neue Überflutungsflächen (Retensionsflächen) erworben werden und hergerichtet werden. Die Stadtverwaltung schätzt die Kosten überschlägig dafür auf knapp 10.000.000 €. Bis zu 80% maximal werden von der Bezirksregierung Münster im Rahmen des Hochwasserschutzprogramms zur Verfügung gestellt. Der Rest entfällt auf die Stadt. Und die wird versuchen, sich bei den Grundstückseigentümern, die ihre Grundstücke im Überschwemmungsgebit liegen haben, schadlos zu halten. So die Ankündigung in der Zeitung.

Mit anderen Worten: Wer also wie die Firma Steinbach auf mittlere Frist bauen will, der zahlt zwei Mal.

Für die anderen gilt: Sie zahlen zwar nur einmal, dafür gleicht ihnen aber niemand den Wertverlust aus, der bislang eingetreten ist.

Stellt sich zum Schluss nur noch eine Frage:

Seit 1999, jedoch spätestens seit 2002 weiß die Stadt Stadtlohn, dass das Land NRW bzw die Bezirksregierung Münster mit dem Thema Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete befasst waren. Die entsprechenden Schreiben liegen den Kommunen vor. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sollte also darauf geachtet werden, wohin ein Jahrhunderthochwasser fließen könnte. Das einschlägige EU-Recht (Wasserrahmenrichtlinie) ist seitdem auch bekannt. Es war also klar, dass  die Berkel mit den Überschwemmungsflächen defintiv ins Visier der Bezirksregierung kommen würde, was mit der besagten Verordnung zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete Ende Oktober 2010 dann auch geschehen ist. Warum hat man in der Stadtverwaltung solange gewartet, anstatt schon ab 2002 ein Hochwasserschutzkonzept in Angriff zu nehmen, damit die jetzige unselige Überschwemmungsverordnung erst gar nicht hätte in Kraft gesetzt werden können?

Platt ausgedrückt und gefragt: Wer hat da geschlafen??

Einen schönen Feierabend wünscht Bernd Schöning


4 Kommentare for 'Hochwasserschutzkonzept Berkel – ein teuer “Spaß”'

  1.  
    Martin Könning
    20. Januar 2012 | 14:47
     

    Ich glaube, geschlafen hat da niemand. Jedenfalls nicht seit 2002. Was hilft es denn zu wissen, daß die Bezirksregierung an der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete arbeitet? Ohne zu wissen, welche Flächen genau betroffen sind, läßt sich doch auch kein vernünftiges Konzept planen und umsetzen. Wie sollte das gehen?

    Welche Kosten letztlich entstehen, darauf bin ich auch gespannt. Wenn die Firma Steinbach nun bereits eine gewisse Summe in den “Topf” gezahlt hat (meines Wissens handelt es sich aber nicht um einen sechsstelligen Betrag) und dieses Geld für Hochwasserschutz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen in Form von Retentionsflächen eingesetzt wird, dürften sich die verbleibenden Kosten, die noch umzulegen sind, entsprechend vermindern. Wie die Kostenbeteiligung der Anlieger und betroffenen Grundstückseigentümer aussieht und ob diese überhaupt herangezogen werden können, steht wohl auch noch nicht fest. Grundsätzlich finde ich es aber richtig, daß die Kosten umgelegt werden. Diejenigen, die von den Maßnahmen durch die Steigerung oder Wiederherstellung ihres Grundstückswertes profitieren, sollten auch die Kosten dafür tragen müssen. Schließlich hat es auch nicht die Stadt, sprich: die Gesamtheit der Stadtlohner Bürger und Steuerzahler, zu verantworten, daß bestimmte Flächen von der Berkel überflutet werden können und im Überschwemmungsgebiet liegen. Und da gilt: Wem etwas zugute kommt, der sollte dann auch die Lasten dafür tragen.

    Die Lösung, die die Firma Steinbach nun gefunden hat, wirft meines Erachtens sowieso die Frage auf, was die Stadt überhaupt unternehmen muß, um das Problem Hochwasserschutz zu lösen. Der Kreis Borken als Untere Wasserbehörde ist eigentlich zuständig und kassiert nun ein sog. Ersatzgeld, womit er sich verpflichtet, Hochwasserschutzmaßnahmen umzusetzen. Wenn diesem Beispiel weitere Häuslebauer folgen, ist es der Kreis, der irgendwann gezwungen ist, dieses Geld zweckgerichtet einzusetzen. Damit wäre das Problem einer angemessenen Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer geklärt, ohne daß sich die Stadt, soweit es nicht um städtische Flächen geht, hieran beteiligen müßte. Wie gesagt, meines Erachtens müssen die Kosten ohnehin von den Grundstückseigentümern getragen werden. Es wäre ja auch nicht zu befürchten, daß auf jeden Bauherren Kosten in ähnlicher Größenordnung wie für die Firma Steinbach zukämen. Die Summe hängt eben von der Größe des Baukörpers ab.

    Mit dieser Meinung spreche ich übrigens erstmal nur für mich, um da irgendwelchen falschen Interpretationen vorzubeugen :-)

  2.  
    Dennis Bausch
    22. Januar 2012 | 15:30
     

    Hallo zusammen ,

    wenn ich richtig informiert bin liegt keines Grundstück von der Berkelmühle bis zum Freibad direkt an der Berkel . Es liegt ein schmaler Streifen ( 2 Meter laut Karte ) dazwischen der nicht den Anlieger gehört. Gehört dieser streifen der Stadt Stadtlohn und wäre somit auch dazu Anlieger und müsste die kosten selber Tragen?

    Mit freundlichen Grüßen

  3.  
    Martin Könning
    23. Januar 2012 | 23:22
     

    Hallo Herr Bausch,

    wenn ich mal kurz auf Ihre Frage eingehen darf: Der Streifen am südlichen Ufer der Berkel, der auch für einen “Berkelfußweg” vorgesehen ist, steht meines Wissens zum Teil im städtischen Eigentum. Soweit die Stadt hier als Eigentümerin von Flächen im Bereich der festgesetzten Überschwemmungsgebiete betroffen ist, wird sie sich wie jeder andere Grundstückseigentümer auch an den Kosten für Hochwasserschutzmaßnahmen beteiligen müssen. Die Überschwemmungsbebiete erstrecken sich aber über weite Bereiche links und rechts der Berkel und betreffen folglich auch Grundstücke, die nicht unmittelbar an der Berkel liegen. Eine Kostenbeteiligung für Hochwasserschutzmaßnahmen kommt daher, falls überhaupt, nicht nur auf die unmittelbaren Berkelanlieger zu, sondern auf sämtliche Grundstückseigentümer, die von diesen Maßnahmen profitieren und deren Grundstücke dadurch wieder bebaubar würden.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten?

  4.  
    26. Januar 2012 | 19:44
     

    Hallo zusammen,
    eine spannende Frage: Wer trägt hinterher die Kosten? Wer ist also “Anlieger”? Nur der, der sein Grundstück direkt an der Berkel liegen hat oder alle, die aus welchen Gründen auch immer in dem von der Bezirksregierung festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegen?

    Zum Leserbrief von Martin Könning vom 20.1.2012, letzter Absatz: Wenn man den Gedanken konsequent zuende denkt, dann ergibt sich folgende Lösung: Wenn man sich den geplanten Hochwasserschutz spart, dann bleibt zunächst für alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke im Überschwemmungsgebiet liegen, das Problem, dass deren Grundstücke eben wegen der Maßnahme der Bezirksregierung einen Wertverlust erleiden. Aber auch nur dann, wenn man das Grundstück verkaufen will. Ansonsten kann man dort so wohnen wie bisher. Wenn man darüber hinaus auf den betroffenen Grundstücken auch noch bauen will, dann zahlt man eine Auslösesumme an den Kreis Borken. Im Ergebnis spart das eine Investition von knapp 10 Mio Euro, die ja entweder der Steuerzahler oder aber die betroffenen Grundstückseigentümer zahlen müssen.

    Alternative, wenn das Hochwasserschutzkonzept umgesetzt wird: Wer jetzt ohne Hochwasserschutz bauen will, zahlt die Ablösesumme. Und wenn dann später der Hochwasserschutz realisiert ist, dann bezahlt jeder dafür noch mal oben drauf. Der Steuerzahler, weil die Fördermittel von bis zu 80%, die von der Bezirksregierung kommen, ja Steuergelder sind. Und die Grundstückseigentümer, die im bisherigen Überschwemmungsgebiet liegen. Wer also baut, zahlt doppelt. Wer nicht baut und abwartet, zahlt nur einmall. Dafür sind dann alle Grundstücke hinterher auch wieder soviel wert wie vor dem Ende Oktober 2010, also die Bezirksregierung die Verordnung erließ.

    Da mag jeder die ihm angenehmere Lösung sich aussuchen. Irgendwie finde ich die Variante ohne Hochwasserschutz geschmeidiger.

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